Kosten

Gesetzliche Krankenkassen

übernehmen die Kosten für

  • Psychotherapeutische Sprechstunden
    Beratungsangebot mit diagnostischer Einschätzung und Behandlungsempfehlung für Psychotherapie,
    max. 3 Stunden
  • Abklärende Vorgespräche zu Beginn einer Psychotherapie
    bis zu 4 Stunden
  • Analytische Psychotherapie
    160 bis max. 300 Stunden
    2 – 4 Stunden pro Woche
  • Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
    60 bis max. 100 Stunden
    1 Stunde pro Woche
  • Kurzzeittherapie
    12 bis 24 Stunden
    1-2 Stunden pro Woche
  • Akuttherapie
    bis zu 12 Stunden

Private Krankenkassen

übernehmen in der Regel die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung, jedoch ist deren Leistungsumfang abhängig vom jeweiligen Vertrag, den der Versicherte mit seiner Kasse abgeschlossen hat. Bevor Sie als Privatversicherter eine psychotherapeutische Behandlung beginnen, sollten Sie mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung treten und die Konditionen für Psychotherapie klären.

Die genannten Psychotherapieverfahren sind auch beihilfefähig.

Selbstzahler

schließen mit mir einen individuellen Behandlungsvertrag ab.